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Zugang

Die e-Box des Unternehmens ist gesichert. Wenn sie von einem gesetzlichen Vertreter des Unternehmens aktiviert wird, ernennt dieser einen Hauptzugangsverwalter (HZV): sich selbst oder eine andere Person (gesetzlicher Vertreter oder Mitglied des Unternehmens). Falls erforderlich, ernennt er auch einen Zugangsverwalter: Dies kann in einem kleinen Unternehmen dieselbe Person wie der HZV sein, der seinerseits weitere Zugangsverwalter ernennt.

Hauptzugangsverwalter und Zugangsverwalter haben standardmäßig Zugriff auf die e-Box. Nur sie können anderen Nutzern Zugang gewähren.

Ihre Namen können Sie im Onlinedienst Zugangsverwaltung (neues Fenster) der Sozialen Sicherheit finden, wenn Sie die entsprechenden Rechte haben.

Beachten Sie, dass Sie als Benutzer anderen Personen keinen Zugang gewähren können.


Wenn Sie einen Zugang zur e-Box Ihres Unternehmens erhalten oder wiederherstellen möchten, müssen Sie dies beim Hauptzugangsverwalter oder einem Zugangsverwalter in Ihrem Unternehmen beantragen. Diese Personen sind Ihre Ansprechpartner für alle Fragen zum Zugang zur e-Box Enterprise. Sobald Sie Ihren Zugang erhalten haben, können Sie Ihre e-Box öffnen (neues Fenster). Mehr Infos über Zugangsverwalter unter „Wer hat und gibt Zugang zur e-Box Enterprise?“


Folgen Sie den Anweisungen im Video „Hinzufügen eines Mitzugangsverwalters“ (auf Französisch) :


Folgen Sie den Anweisungen im Video „Hinzufügen eines Benutzers“ (auf Französisch):


Jedes Unternehmen hat seine eigene e-Box Enterprise und Sie können noch nicht zwischen ihnen wechseln, da sie nicht miteinander verbunden sind.

Wenn Sie mit der e-Box eines Unternehmens verbunden sind, müssen Sie die Verbindung beenden und sich mit den Daten des anderen Unternehmens identifizieren, um Zugang zu dessen Daten zu erhalten.


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